MFG - Gekommen, um zu bleiben
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St. Pöltens gute Seite

Gekommen, um zu bleiben

Text Michael Müllner
Ausgabe 11/2014

Mit dem Ablehnungsantrag gegen Richter Martin Ogris holte sich St. Pölten im Rechtsstreit mit der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB) eine, vorerst nicht rechtskräftige, blutige Nase. Der Rechtsstreit bleibt sicher das bestimmende Thema der nächsten Monate.

Wie berichtet stellte Lukas Aigner, der Rechtsvertreter der Stadt St. Pölten, am 6. Mai 2014 bei der letzten öffentlichen Verhandlung einen Ablehnungsantrag. Richter Ogris sei für das Verfahren nicht mehr tragbar, er führe es nicht objektiv und würdige Beweise vorzeitig. Schwerwiegende Vorwürfe, die nun am 12. November 2014 vom zuständigen Ablehnungssenat am Handelsgericht Wien verworfen wurden.
„Wir kommentieren inhaltlich nicht, wieso der Senat den Antrag der klagenden Partei abgelehnt hat“, teilt Alexander Schmidt, Sprecher des Wiener Handelsgerichts mit. Es handle sich dabei um Gepflogenheiten des Gerichts, der Senat habe die Entscheidung jedoch sehr wohl begründet, veröffentlichen müsse sie aber wohl eine der beiden Streitparteien. Michaela Stefan, RLB-Pressesprecherin, konnte nicht viel zur Aufklärung beitragen: „Wir bleiben bei unserer Linie und werden weiterhin Aspekte des Verfahrens nicht kommentieren.“
Lukas Aigner wird seiner Mandantin wohl empfehlen, die Entscheidung vom Oberlandesgericht Wien prüfen zu lassen: „Im Sinne der Rechtssicherheit ist so ein Instanzenweg ja eingerichtet. Der Senat des Handelsgerichts Wien gesteht zu, dass die Aussagen überzogen und nicht angemessen waren. Letztlich handelt es sich also um eine Wertungsfrage und ob sich daraus der Eindruck einer Befangenheit ableiten lässt. Es liegt sehr viel Verantwortung in den Händen eines Richters, sodass bereits der Anschein, dass andere als rein sachliche Gründe die Entscheidung leiten könnten, als Ablehnungsgrund ausreicht“, so Aigner. Die Uhr tickt, innerhalb von 14 Tagen muss die Stadt entscheiden. „Unsere Juristen prüfen die Causa“, so Rathaussprecher Koutny.
Verzichtet die Stadt auf einen Rekurs, so wird die Entscheidung des Ablehnungssenats rechtskräftig – und Martin Ogris nimmt das Verfahren wieder auf. Wie Aigner und Ogris das Verfahren weiterführen, wäre jedenfalls interessant zu beobachten. Ruft die Stadt jedoch das Oberlandesgericht an, so steht das Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung dieser Letztinstanz weiterhin still.
Die Ausgangslage ist heikel. Einerseits geht es um einen Streitwert von rund 66 Millionen Euro, andererseits hat der zivilrechtliche Streit zwischen einer Kommune und einer Bank auch Folgewirkungen. Das umstrittene Geschäft war kein Einzelfall, bei anderen Streitfällen (mit geringerem Schadensvolumen) kam es bereits zu erfolgreichen Vergleichsverhandlungen. Für St. Pölten scheint der angerichtete Schaden zu hoch, da muss zumindest in erster Instanz wohl eine Streitpartei die Schuld in Form eines Urteilspruchs präsentiert bekommen.
Abgesehen vom Cash steht auch viel politisches Prestige am Spiel. Gewinnt die Stadt, so wird quasi mitgeurteilt, dass die Bank wohl jahrelang ein falsches Spiel mit einem großen Gemeindekunden führte. Gewinnt die Bank, hat Bürgermeister Stadler ein Problem – nicht nur im Budget. Dann wird auch die Opposition die Frage nach seiner politischen Verantwortung wieder lauter trommeln. Richter Ogris merkte dazu bei seiner bis dato letzten Verhandlung in die Richtung der beiden Streitparteien an, dass er aus Sicht des Steuerzahlers überhaupt nicht verstehe, „dass ein paar wahnsinnige Irre da über Jahre herumfuhrwerken“ – und im Endeffekt aus einem Minus von vier Millionen ein Minus von 66 Millionen Euro wird, für das die Bürger nun aufzukommen haben. Zumindest in erster Instanz sahen seine Richterkollegen darin kein Problem. Es bleibt spannend.

... analoge Beiträge:

Sankt Pöltens Anwalt Lukas Aigner kritisierte Richter Martin Ogris bei der letzten Verhandlung am 6. Mai 2014 scharf: Der Richter habe sich parteiisch verhalten, Beweise vorzeitig gewürdigt und unter anderem in Richtung der klagenden Partei von „Irren“ gesprochen, die „herumfuhrwerken“. Aigner stellte einen Ablehnungsantrag, welcher vom zuständigen Richtersenat am Handelsgericht Wien am 12. November 2014 abgelehnt wurde. Da die Stadt gegen diese Entscheidung Rekurs beim  ...